Gabip

Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) für Gabip als Online betriebene Software-Servicelösung

1. Geltung und Gegenstand

1.1. Die nachfolgenden Regelungen richten sich an Unternehmer i.S. von §14 BGB. Soweit keine Regelungen hier getroffen werden, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

1.2. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich die Nutzung der Softwarelösung für das ganzheitliche Bildungsdokumentations-Programm (GABIP-WEB) als Online betriebenen und über das Internet zugänglichen Software-Service der Bergmoser + Höller Verlag AG, Aachen (nachfolgend „Anbieter“). Bedingungen für die Nutzung von GABIP-WEB in anderer Form, etwa als Software betrieben auf eigenen Rechnern, unterliegen gesonderten Abreden.

Gegenstand der Regelungen ist die grundsätzlich entgeltliche Bereitstellung der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Anbieter-Software GABIP-WEB sowie ggf. von weiterer zur Verfügung gestellter Software (insgesamt nachfolgend „Anwendung“). Diese Vertragsbedingungen regeln die Bereitstellung der Anwendung zur Nutzung der Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der Anwendung und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung gegen Zahlung des festgelegten Entgelts.

1.5. Die vom Anbieter zur Nutzung der Anwendung freigegebene Softwareumgebung, insbesondere Browser oder Applikationen, sind in den Systemvoraussetzungen der Anwendung festgelegt und unter web.gabip.de abrufbar.

2. Definitionen

2.1. Anwendung

Anwendung im Sinne dieser Regelungen bezeichnet die Gesamtheit aller vom Anbieter zur Verfügung gestellter Software in der Version und Konfiguration, wie sie nach Maßgabe des Anbieters jeweils zur Nutzung im Rahmen des Online-Services bereitgestellt wird. Nicht umfasst ist Drittsoftware.

2.2. Nutzungsvereinbarung

Die Nutzungsvereinbarung regelt die Dauer des Vertrages und die Rechteüberlassung. Die Nutzungsvereinbarung wird bei der Bestellung geschlossen.

2.3. Mindestnutzungszeit

Mindestnutzungszeit ist die in der Nutzungsvereinbarung festgelegte Mindestertragsdauer.

2.4. Anschlussperiode

Anschlussperiode bezeichnet den Zeitraum, der sich an die Mindestnutzungszeit von 12 Monaten anschließt. Sie beträgt 12 Monate und verlängert sich um jeweils den gleichen Zeitraum, wenn keine Kündigung erfolgt.

2.5. Customizing

Customizing ist eine Anpassung der Funktionalitäten des Standards der Standardsoftware GABIP-WEB an die Anforderungen des Kunden, ohne dass damit eine kundenindividuelle Veränderung der Funktionalität oder Erweiterung der Anbieter Standardsoftware verbunden ist. Die Gruppenverträglichkeit für andere Kunden bleibt insbesondere bei Updates gewahrt.

2.6. Gruppenverträglichkeit

Gruppenverträglichkeit meint die Eigenschaft der Standardsoftware GABIP-WEB über Updates ohne die Notwendigkeit von kostenpflichtigen Anpassungen verändert werden zu können.

2.7. Drittsoftware

Drittsoftware ist Software, die vom Kunden auf anderen Rechnern betrieben wird.

2.8. Systemsoftware

Systemsoftware ist Software, die vom Anbieter zur Ermöglichung der Nutzung von GABIP-WEB auf den Rechnern des von Anbieter ausgewählten Rechenzentrums im Rahmen dieses Vertrages genutzt wird, wie beispielsweise ein Betriebssystem.

2.9. Patches/ Bugfixes

Ein Update als Patch bzw. Bugfix ist das gebündelte Ergebnis der Behandlung von Fehlverhalten der Anbieter Standardsoftware durch Beseitigung oder Umgehung und/oder eine Veränderung einzelner Teile der Anbieter Standardsoftware aus sonstigen nach Maßgabe von Anbieter unter Beachtung der Gruppenverträglichkeit relevanten Gründen, ohne dass damit eine Funktionserweiterung oder Funktionsveränderung verbunden sein muss.

2.10. Minor Release Updates

Updates in Form von Minor Releases sind neue Versionen der Anbieter Standardsoftware, die von Zeit zu Zeit vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden und gesammelte Patches/Bugfixes und eventuelle kleinere Verbesserungen und/oder Erweiterungen und/oder Anpassungen (technologische und/oder inhaltlich funktionelle Weiterentwicklungen) beinhalten. Minor Release Updates werden durch Versionierung des Anbieters z.B. von x.1 zu x.2 gekennzeichnet.

2.11. Major Release Updates

Updates in Form von Major Releases sind neue Versionen der Anbieter Standardsoftware, die größere Verbesserungen und/oder Erweiterungen und/oder Anpassungen beinhalten. Ein Major Release Update kann Minor Release Updates beinhalten. Üblicherweise werden Major Release Updates durch Versionierung der Anbieter Standardsoftware z.B. von 2.x zu 3.x gekennzeichnet.

2.12. Verwendung des Begriffs „Update“

Regelungen, die sich identisch auf Minor Release Updates und Major Release Updates beziehen, werden im Folgenden allgemein als „Updates“ bezeichnet. Regelungen, die sich nur auf Minor Release Updates oder Major Release Updates beziehen, werden im Folgenden als „Minor Release Updates“, bzw. „Major Release Updates“ bezeichnet.

3. Nutzungszeitraum, Kündigung

3.1. Der Nutzungszeitraum beträgt jeweils 12 Monate. Dies entspricht einem Bezugsjahr. Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für die Mindestnutzungszeit von einem Bezugsjahr. Wenn nichts anderes vereinbart ist, bzw. keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestnutzungszeit jeweils um den Zeitraum der Anschlussperiode (12 Monate).

3.2. Die Nutzungsvereinbarung kann von jeder Vertragspartei ordentlich mit einer zum Bezugsjahresende gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung mit Wirkung einer Beendigung des Vertrages vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.

3.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist an die zuletzt bekannte Adresse des Vertragspartners zu richten.

3.4. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind für den Anbieter insbesondere gegeben, wenn

  • der Kunde das vereinbarte Entgelt trotz Mahnung nicht zahlt,
  • der Kunde vertragswidrig den Betrieb bzw. die Aufrechterhaltung des Service nicht nur unerheblich beeinträchtigt,
  • das Insolvenzverfahren über den Kunden eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde;
  • der Kunde den gestatteten Nutzungsumfang überschreitet, insbesondere die Nutzung der Anwendung unberechtigten Personen bzw. Dritten ermöglicht oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt.

3.5. Bei Vorliegen vorstehender Umstände kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren.

3.6. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dies ist dem Anbieter nicht zumutbar.

3.7. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.

3.8. Der Kunde wird spätestens rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine eingegebenen Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Auf Wunsch wird der Anbieter den Kunden dabei gegen Entgelt nach den allgemeinen Stundenverrechnungssätzen von Anbieter unterstützen.

4. Leistungen

4.1. Der Anbieter stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, in seinem Verfügungsbereich (bis Schnittstelle des vom Anbieter gewählten Rechenzentrums zum Internet) bereit. Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung unter blog.gabip.de.

4.2. Darüberhinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliches Customizing bedürfen eines gesonderten schriftlichen Vertrages (Projektvertrag).

4.3. Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Anbieter Standardsoftware (Minor-Releases und Major Releases) und der Systemsoftware bereitstellen. Die Nutzung von Funktionserweiterungen kann der Anbieter von zusätzlichen Entgelten für die Bereitstellung und Supportleistungen abhängig machen. Auch gesondert kostenpflichtiges Customizing oder individuelle Anpassungen für den Kunden können Voraussetzung für eine Nutzung von Funktionserweiterungen sein.

4.4. Der Anbieter wird den Kunden bei Veränderungen, die sich auf die Bedienung oder die Funktionalität der Anbieter Standardsoftware auswirken, vor Einsatz einer Veränderung über entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren.

4.5. Der Kunde erhält die für den Zugang erforderlichen Zugangsdaten. Eine Dokumentation bzw. Hilfe erfolgt ausschließlich online. Der Anbieter ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung darüber hinaus nicht zu einem weitergehenden Support des Kunden verpflichtet.

5. Nutzungsumfang, Sicherungsmaßnahmen

5.1. Der Kunde erhält mit Vertragsabschluss das einfache, nichtausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht, die vom Anbieter lizenzierte Software im Rahmen des Online-Services für die Laufzeit des Vertrages zu nutzen.

5.2. Die Nutzung kann und darf ausschließlich online über eine Internetadresse erfolgen, die der Anbieter (auch über Dritte) zur Verfügung stellt. Bei Änderungen der Adresse wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig unterrichten. Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden verwendet werden.

5.3. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Nutzungsbeschränkungen, wie etwa die Anzahl der gleichzeitig möglichen Nutzungen müssen vom Kunden eingehalten werden. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Anwendung oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum oder Customizing-Leistungen erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

5.4. Der Kunde darf die Anwendung insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die vom Anbieter lizenzierte Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.

5.5. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der vertraglichen Leistungen, insbesondere der Anwendung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

5.6. Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.

5.7. Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen, wenn dies für den Anbieter zumutbar ist. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.

5.8. Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.

5.9. Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass die vertragswidrige Nutzung eingestellt wurde und er eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

6. Verfügbarkeit, Leistungsmängel

6.1. Die Verfügbarkeit der bereitgestellten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

6.2. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

7. Störungsmanagement, Servicelevels

7.1. Der Anbieter wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (Ziffer 7.3) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.

7.2. Der Anbieter wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm der Anbieter den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.

7.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Anbieter entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:

  1. a) Schwere Störung

Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software GABIP-WEB, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.

  1. b) Sonstige Störung

Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.

  1. c) Sonstige Meldung

Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien a) und b) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden vom Anbieter nur nach den dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt.

7.4. Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter während seiner Geschäftszeiten unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren.

7.5. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilt der Anbieter dies während seiner Geschäftszeiten unverzüglich dem Kunden mit.

7.6. Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen.

7.7. Der Anbieter wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der bereitgestellten Software, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und dem Anbieter bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.

8. Wartung

Der Anbieter nimmt während seiner Geschäftszeiten (Montag bis Freitag – mit Ausnahme von Feiertagen, – 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr) regelmäßige Wartungs- und Backup-Arbeiten vor. Hierbei kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen der Nutzungsmöglichkeiten kommen. Sind für geplante Wartungsarbeiten, Softwareupdates, etc. Ausfallzeiten unumgänglich, benachrichtigt der Anbieter den Kunden mit einer angemessenen Frist, soweit möglich in der Regel sieben Tage im Voraus.

9. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

9.1. Der Kunde verpflichtet sich,

  • a) die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben;
  • b) keine Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder abrufen zu lassen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden unberechtigt einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze vom Anbieter unbefugt einzudringen oder ein solches Eindringen zu fördern;
  • c) die berechtigten Nutzer zu verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen der Vereinbarung und dieser Bedingungen einzuhalten;
  • d) die berechtigten Nutzer nach Maßgabe der Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den Anbieter zu informieren;
  • e) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen;
  • f) Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen unverzüglich anzuzeigen.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter sowie dessen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Dies gilt auch mit Blick auf Daten, die vereinbarungsgemäß im Rahmen dieses Vertrages verarbeitet werden. Die Verpflichtung gilt auch für vom Kunden verursachte bzw. in seinem Verantwortungsbereich begründete datenschutzrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige rechtliche Streitigkeiten, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch alle notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.

Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine Inanspruchnahme droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.

9.3. Der Kunde hat vom Anbieter zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zu nutzen, seine Daten in seinem originären Verantwortungsbereich regelmäßig zu sichern.

9.4. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Sicherung seines Systems gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die üblichen Browsersicherheitseinstellungen zu nutzen. Der Einsatz einer aktuellen Schutzsoftware zur Abwehr von Viren, Trojanern und Phishing-Angriffen und sonstigen schädlichen Einwirkungen ist ebenfalls obligatorisch.

9.5. Für Inhalte und Daten, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Anwendung oder für die Anwendung erstellt bzw. verarbeitet werden und/oder die er dem Anbieter zur Verfügung stellt, ist der Kunde allein verantwortlich. Er haftet insbesondere für die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung und Nutzung dieser Inhalte und Daten.

9.6. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Anbieter, deren Organen, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen oder Dritten durch die Inhalte und Daten entstehen.

9.7. Der Kunde ist verpflichtet, Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziffer 5 dieser Vereinbarung einzuhalten

10. Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz

Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Anbieter bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

11. Zahlungsbedingungen, Zusätzliche Vergütung

11.1. Die Vergütung ist jeweils jährlich im Voraus zahlbar. Sie ist jeweils 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

11.2. Die Zahlung für Leistungen nach diesem Vertrag erfolgt nach Wahl des Anbieters jährlich im Voraus per Lastschrift, oder jährlich im Voraus per Rechnung unbar durch Überweisung.

11.3. Die Zahlungen sind jeweils zu Beginn des Vertragsjahres fällig.

11.4. Die Vergütung versteht sich im Zweifel zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

11.5. Der Anbieter kann zusätzliche Vergütung für Leistungen verlangen, die der Kunde wegen Versäumung einer Mitwirkungspflicht verursacht hat, die durch Fehlbedienung oder nicht korrekte Softwareumgebung notwendig wurde.

Der Anbieter kann insbesondere dann zusätzliche Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit

1. a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder

2. b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder

3. c) ein zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt,

4. d) Leistungen in diesem Vertrag als zusätzlich zu vergüten ausgewiesen sind.

12. Rechtsmängel

12.1. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß eingesetzt wird.

12.2. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.

12.3. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.

12.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.

13. Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden

13.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Software unverzüglich nach Zugang zu untersuchen und offensichtlich sichtbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Rügepflicht gilt auch für nicht offensichtliche Mängel nach ihrer Entdeckung. Anderenfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gilt ergänzend § 377 HGB.

13.2. Die Funktionen der Software sind in den dem Kunden verfügbar gemachten Online-Kundenhandbüchern festgehalten. Der Kunde übernimmt für darüberhinausgehende Verwendungsmöglichkeiten keine Gewähr. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Symptome, sind möglichst präzise zu beschreiben. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

14. Haftungsbeschränkung

14.1. Schadensersatzansprüche des Kunden aus Pflichtverletzungen im Sinne des § 280 BGB bestehen bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten und sind auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen, insbesondere bei Unmöglichkeit sowie bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters ausgeschlossen. (siehe auch Ziffer 6.2).

14.2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung unbeschränkt.

15. Rechtswahl, Gerichtsstand

15.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und für diese Bedingungen selbst gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.

15.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen der Sitz des Anbieters vereinbart. Der Anbieter ist in diesem Fall auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

15.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

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